Reinhard Brandl ist unterwegs mitten durch Bayern und trifft auf außergewöhnliche Menschen mit interessanten Geschichten. Jeden Dienstag neu - Hört rein!
Meine Kollegin Anja Weisgerber begrüßt den Gesetzentwurf zum antragslosen Kindergeld als wichtigen Schritt hin zu einer modernen, digitalen und familienfreundlichen Verwaltung. Ziel ist es, Familien Bürokratie zu ersparen und Kindergeld künftig automatisch auszuzahlen, wenn die erforderlichen Daten den Behörden bereits vorliegen. Dadurch sollen Eltern schneller Unterstützung erhalten und sich nach der Geburt stärker auf ihre Familie konzentrieren können.
Der Gesetzentwurf basiert auf dem sogenannten Once-Only-Prinzip: Daten, die dem Staat bereits bekannt sind, sollen nicht erneut abgefragt werden. Zunächst soll das Verfahren bei Geburten ab dem zweiten Kind eingeführt werden, um praktische Erfahrungen zu sammeln.
Kritisch sieht Anja Weisgerber jedoch, dass die Familienkasse künftig selbst entscheiden könnte, welcher Elternteil das Kindergeld erhält, wenn kein Antrag gestellt wird. Sie fordert stattdessen eine klare gesetzliche Regelung: Das Kindergeld solle standardmäßig an die Mutter ausgezahlt werden, sofern die Eltern keine andere Entscheidung treffen. Dies entspreche der bisherigen Praxis, schaffe Rechtssicherheit, vermeide Konflikte und reduziere zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig bleibe das Selbstbestimmungsrecht der Eltern vollständig erhalten.
🎉 Happy Birthday, Grundgesetz! 🎉
Heute feiern wir unser Grundgesetz, das Herzstück unserer Demokratie! Seit 1949 steht es für Freiheit, Gerechtigkeit und Zusammenhalt.
In unserem Video verraten @stephanmayercsu, @susanne.hierl , @anjaweisgerber , @stephan_stracke_mdb und @der_geissler welcher Artikel sie besonders bewegt. Denn das Grundgesetz ist mehr als ein Gesetz. Es ist unser gemeinsamer Kompass.
Mechthilde Wittmann kontert in der Bundestagsdebatte die Vorwürfe von AfD-Abgeordnetem Kay Gottschalk. Die Bundesregierung möchte mit der Einführung eines antragslosen Kindergeldes Bürokratie abbauen und Familien entlasten. Die AfD nutzt die Debatte für Stimmungsmache.
Sie diffamiert Familien, die ihr Kindergeld ins Ausland schicken. Doch Mechthilde Wittmann erinnert daran: Diese Eltern arbeiten hart in Deutschland, zahlen Steuern und opfern schon genug, indem sie von ihren Kindern getrennt leben. Das neue antragslose Kindergeld soll Bürokratie abbauen und Familien entlasten. Warum die AfD hier mit pauschalen Vorwürfen Stimmung macht, statt Lösungen zu bieten, zeigt dieser Ausschnitt.
Deutschland hat im internationalen Spitzensport deutlich an Boden verloren: Bei Olympischen Spielen sank die Medaillenausbeute von 82 (1992) auf 33 (2024). Um dies zu ändern, soll eine unabhängige Sportagentur eingeführt werden, die von einem nicht-politischen Vorstand geleitet wird. Diese Agentur soll den Einfluss von Politik und Verbänden reduzieren und moderne, leistungsorientierte Strukturen schaffen, ähnlich wie in Ländern wie Großbritannien oder Australien.
Entscheidender Unterschied, auch zu den Vorgängerentwürfen der letzten Regierung, ist, dass der Leistungsgedanke in diesem Gesetz wesentlich stärker prononciert ist, dass die Athleten stärker in den Mittelpunkt gestellt werden.
Im Bundestag sollte es um sachliche Debatten gehen, doch wenn Beatrix von Storch (AfD) im Plenum sitzt, wird daraus oft eine Show der Störung. Statt Argumente zu bringen, dominieren Zwischenrufe und Beleidigungen. Natürlich sind Zwischenrufe ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung. Sie können Missstände aufdecken, Widersprüche benennen oder Emotionen transportieren. Doch bei der AfD geht es selten um inhaltliche Kritik, sondern um gezielte Provokation. Selbst wenn die AfD Redezeit hat, kann sie nicht einmal still zuhören. Andrea Lindholz muss immer wieder eingreifen, um die Ordnung zu wahren. Doch warum eigentlich? Ist es Strategie oder einfach nur mangelnder Respekt vor dem Parlament? Schaut euch an, wie die AfD Debatten sabotiert und was das für unsere Demokratie bedeutet.
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Wer noch Infos zum Thema will:
Die Diäten der Abgeordneten orientieren sich gesetzlich a den Bezügen von Richtern an einem obersten Gerichtshof des Bundes, aktuell 11.833,47€ brutto. Traditionell werden die Diäten jährlich zum 1. Juli automatisch an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Für 2026 wäre damit eine Erhöhung um 4,2 Prozent, also um 497€ auf rund 12.330€ vorgesehen gewesen. Wir haben uns dazu entschieden die anstehende Erhöhung aufgrund der Lage auszusetzen. Also einfach: Ja, keine Erhöhung!